Vorgespräche | Probatorik


... dienen der Abklärung, ob eine Therapie sinnvoll, hilfreich und notwendig ist.

In den Vorgesprächen – auch probatorische Sitzungen genannt – soll versucht werden, herauszufinden, ob eine Therapie sinnvoll, hilfreich und notwendig ist. Hierzu erfolgt eine fachliche Abklärung: Erhebung einer Anamnese (Biographische Lebensgeschichte im Zusammenhang mit den Störungen / Auffälligkeiten / Problemen). Dazu gehören Testverfahren, projektive Tests, es können auch Intelligenztests gemacht werden. Notwendig ist eine körperliche Untersuchung durch einen Arzt, der dies in einem Konsiliarbericht dokumentiert. Im Rahmen der fachlichen Abklärung sollte das Thema, um das es in der Behandlung gehen soll, bzw. die Problematik, für den Therapeuten verstehbar geworden sein. Wenn er zur Einschätzung kommen wird, dass eine ausreichende Chance zu einer Veränderung durch die Psychotherapie besteht, wird er eine entsprechende Empfehlung aussprechen.

Eine Grundvoraussetzung für jede Therapie ist, dass sich die Patientin oder der Patient und bei Kindern natürlich auch die Eltern oder Bezugspersonen eine gemeinsame Arbeit mit dieser Therapeutin, diesem Therapeuten, vorstellen können. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Vorgespräche auch mehrere Therapeuten zu konsultieren. Für die Vorgespräche werden in der Regel 6 Sitzungen von den Kassen, bzw. der Beihilfestelle übernommen, ohne dass es dafür eines besonderen Antrages bedarf. (Bei privaten Kassen kann es abweichende Bestimmungen geben.)