Psychotherapie
... im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung
Nach den Psychotherapierichtlinien gibt es derzeit 3 wissenschaftlich anerkannte und sozialrechtlich zugelassene Behandlungsverfahren, für die von gesetzlichen Kassen, privaten Kassen und den Beihilfestellen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernommen werden können:
- Die Analytische Psychotherapie
- Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Die Verhaltenstherapie
Ich bin in den beiden ersten Verfahren ausgebildet und habe dafür seit dem 1.7.1999 eine Kassenzulassung. Diese beiden Verfahren werden auch als Psychodynamische Psychotherapie bezeichnet.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Psychotherapie durch gesetzliche-, private Kassen, Ersatzkassen und Beihilfestellen:
Bei den gesetzlichen Kassen ist der Zugang zu Psychotherapie in den Psychotherapierichtlinien, bei der Beihilfestelle durch die jeweiligen Beihilfevorschriften geregelt. Private Kassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie gemäß den jeweils individuellen Vertragsbedingungen.
Wenn Sie einen Termin bei einem Psychotherapeuten wahrnehmen möchten, können Sie zunächst ein Vorgespräch vereinbaren. Die Abrechnung bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten – auch für Elternberatungsgespräche – erfolgt über die Versichertenkarte der Kinder / Jugendlichen.
Jugendliche können diese Termine auch selbständig vereinbaren. In meiner Praxis gibt es keine Sekretärin, die Terminvereinbarung erfolgt persönlich zu meinen Telefonzeiten. Oft werden Sie daher nur meinen Anrufbeantworter erreichen. Sprechen Sie mir Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf mein Band. Ich versuche Sie zeitnah zurückzurufen.