Langzeitpsychotherapie


Für eine Langzeitpsychotherapie steht in der Regel ein Stundenkontingent von 150 Stunden für Kinder, sowie 180 Stunden für Jugendliche zur Verfügung. Hinzu kommen noch 30 / 35 Beratungsstunden für Eltern / Bezugspersonen im Verhältnis 4 :1, d.h. nach jeder 4. Therapiestunde sollte eine Beratungsstunde mit den Eltern / Bezugspersonen stattfinden. In begründeten Ausnahmefällen, kann eine Verlängerung um weitere 30 Stunden beantragt werden.

Jugendliche bzw. junge Erwachsene entscheiden gemeinsam mit dem Therapeuten, ob eine Beratung der Eltern im Rahmen der Therapie als sinnvoll und notwendig angesehen wird.

Die Beantragung der Therapie bei der Kasse / Beihilfestelle erfolgt grundsätzlich über den Therapeuten. Das Antragsformular wird von jungen Erwachsenen bzw. bei Kindern und Jugendlichen von den Personensorgeberechtigten unterschrieben und mit weiteren Formblättern, dem Konsiliarbericht, ggf. auch Befundberichte von Kliniken, dem Bericht an den Gutachter, an die jeweilige Kasse oder Beihilfestelle geschickt. Der Bericht an den Gutachter, sowie ggf. beizufügende Befundberichte von Kliniken erfolgen grundsätzlich in anonymisierter Form und werden in einem besonderen Umschlag – der nicht von den MitarbeiterInnen der Kassen geöffnet werden darf – an die Kasse zur Weiterleitung an die Gutachterin/den Gutachter geschickt.  Der Krankenkasse gegenüber werden nur die Diagnosen nach ICD-10 mitgeteilt. Alle weiteren Mitteilungen an die Therapeutin/den Therapeuten unterliegen einer strengen Schweigepflicht, die nur mit Einverständnis der Patientin/des Patienten bzw. der Eltern oder sorgeberechtigten Bezugspersonen aufgehoben werden kann. (z.B. gegenüber anderen Institutionen (Kliniken, Schulen, Jugendämtern) oder Ärzten und Therapeuten.

Langzeitpsychotherapie kann in der Form einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TP) durchgeführt werden oder einer analytischen Psychotherapie (AP). Bei der TP geht es um die Bearbeitung bestimmter umgrenzter Konflikte, die als Ursache für Verhaltensprobleme angesehen werden. Also um die Lösung klar beschriebener Problemstellungen. Bei der analytischen Psychotherapie (AP) geht es um einen breiter und allgemeiner angelegten Zugang, um persönliche Strukturen soweit zu verändern, dass dadurch emotionales Erleben, Verarbeiten und Verhalten dahingehend verändert werden und mit bestimmten Themen und Problemen besser umgegangen werden kann.